Mini- und Midijob: Grenzen sollen flexibel an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt werden

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat kürzlich einen Gesetzesantrag gestellt, der besagt, dass sich die Einkommensgrenzen der Mini- und Midijobs künftig am Mindestlohn bemessen sollen. Geplant ist, dass die Grenze für Minijobs, die sich aktuell auf 450 Euro beläuft, auf das 53-fache des gesetzlichen Mindestlohns festgelegt werden soll (2018: 8,84 Euro * 53 = 468,52 Euro).

Zudem soll die im Koalitionsvertrag des Bundes vorgesehene Anhebung der Gleitzone auf 1.300 Euro mit einer Koppelung an das 148-fache des Mindestlohns umgesetzt werden (2018: 8,84 Euro * 148 = 1.308,32 Euro).

Der Gesetzentwurf soll am 21.9.2018 im Bundesrat beraten und anschließend den zuständigen Ausschüssen zugewiesen werden.

Marko Müller

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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Astrid Zuleger

Krankenkassen-Betriebswirtin

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