Länderupdate Umsatzsteuer

Hintergrund

Für grenzüberschreitend tätige Unternehmen sind nicht nur die Änderungen im deutschen Umsatzsteuerrecht zu beachten, sondern auch die Entwicklungen in den Ländern, in und mit denen sie Geschäfte machen. Nachfolgend möchten wir Ihnen hierzu einen ersten Überblick über die relevantesten Entwicklungen bieten.

Änderungen

  • Schweiz
    Zum 1.1.2018 treten umfangreiche Änderungen im Schweizer Umsatzsteuergesetz in Kraft. Wesentlich ist u.a. die Verschärfung der Registrierungspflicht für ausländische Unternehmer. Unternehmen müssen sich ab 2018 in der Schweiz registrieren lassen, wenn sie dort Umsätze ausführen und ihr Weltumsatz mehr als 100.000 CHF beträgt. Bisher bezog sich diese Grenze nur auf Umsätze, die in der Schweiz ausgeführt wurden. Unternehmer sollten daher ihre Pflicht zur Registrierung in der Schweiz prüfen.
  • Polen
    Neben anderen Änderungen wird in Polen die Einführung eines Split-Payment-Systems in 2018 geplant. Hierbei muss der Leistungsempfänger zwei Zahlungen ausführen. Den Nettobetrag auf das eigentliche Konto des Leistenden, die Umsatzsteuer hingegen auf ein separates „Steuerkonto“ des Leistenden. Die Gelder auf dem Steuerkonto dienen grundsätzlich allein der Begleichung der Steuerverbindlichkeiten des Leistenden. Sie sind daher, von Ausnahmen abgesehen, dem Zugriff des Leistenden für andere Zwecke entzogen.
  • Rumänien
    Rumänien beabsichtigt ebenfalls, ein Split-Payment-System schrittweise einzuführen.
  • Spanien
    In Spanien sind seit dem 1.7.2017 die Steuerdaten aus Rechnungen in Echtzeit an das Finanzamt zu melden. Die betroffenen Unternehmen, insbesondere solche, die zur Abgabe monatlicher Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind, müssen die relevanten Daten innerhalb von vier Tagen nach Erhalt oder Ausstellung einer Rechnung an das Finanzamt übermitteln. Verspätete Meldungen ziehen teilweise erhebliche Sanktionen nach sich.
  • Golfstaaten
    Die Golfstaaten (Vereinigte Arabische Emirate, Oman, Saudi Arabien, Katar, Bahrain und Kuwait) beabsichtigen die Einführung einer Mehrwertsteuer ab dem 1.1.2018.

Konsequenzen

Unternehmen, die Leistungsbeziehungen zu diesen Ländern unterhalten oder beabsichtigen aufzunehmen, sollten sich mit den Details der Änderungen und dem Stand ihrer Umsetzung vertraut machen. Unabhängig hiervon ist allen international tätigen Unternehmen zu raten, regelmäßig Updates der einschlägigen (umsatz-)steuerlichen Regelungen abzurufen, um Sanktionen und Fehlkalkulationen zu vermeiden. Gerne unterstützen wir Sie hierbei in Verbindung mit unserem Nexia-Netzwerk.

Gert Klöttschen

Steuerberater

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