„Fack ju Göhte“ – zu vulgär für das Markenregister
Um eine Marke zu schützen und dafür zu sorgen, dass kein Drittanbieter mit dem Namen der eigenen Marke wirbt, muss eine Eintragung ins Markenregister stattfinden. Dessen war sich auch die Constantin Film Produktion GmbH bewusst und wollte bereits 2015 den Namen der Marke „Fack ju Göhte“ schützen lassen. Damals entschieden die Prüfer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), dass die Bezeichnung „Fack ju“ zu sehr an den englischen Ausdruck „Fuck you“ erinnere und damit zu vulgär sei. Daher wurde die Eintragung abgelehnt.
Ausdruck „Fack ju“ sollte als Scherz verstanden werden
Das wollte die Constantin Film Produktion GmbH allerdings nicht auf sich sitzen lassen und wandte sich an die Beschwerdekammer des EUIPO mit der Begründung, dass der Ausdruck „Fuck you“ ein gängiger Fluch und außerdem durch die fehlerhafte Schreibweise als scherzhaft zu verstehen sei. Zudem sei Constantins Marke „LECK MICH SCHILLER“ 2015 ohne Widerspruch in das Markenregister eingetragen worden.
Gegen die guten Sitten
Doch das Gericht der Europäischen Union war anderer Meinung. Die Eintragbarkeit von „LECK MICH SCHILLER“ sei nicht bindend und auch die fehlerhafte Rechtschreibung „Fack ju“ reiche nicht aus, um vom eigentlichen Inhalt abzulenken. Außerdem sollten Kinder und Jugendliche weitestgehend vor solchen Wörtern verschont werden. Im Hinblick auf den Dichter Johann Wolfgang von Goethe sah die Beschwerdekammer ebenfalls einen Verstoß gegen die guten Sitten, da der „geachtete und vielverehrte Goethe posthum in derart herabwürdigender und vulgärer Weise verunglimpft wird, noch dazu in fehlerhafter Orthographie“.
Fazit
Damit wurde die Eintragung ins Markenregister fürs Erste abgelehnt. Der Fall wird nun vom Europäischen Gerichtshof überprüft, der in wenigen Monaten sein Urteil fällen wird.