Datenschutz: Der Deutschen Bahn droht Ärger wegen der Veröffentlichung von Gretas Reisedaten


Vielleicht haben Sie es in der letzten Woche mitbekommen: Greta Thunberg ist auf ihrer Rückreise vom Klimagipfel in Madrid mit dem Zug durch Deutschland zurück nach Schweden gefahren. Dabei twitterte sie ein Foto, auf dem sie mit ihrem Gepäck auf dem Boden eines ICE der Deutschen Bahn sitzt. Dazu schrieb sie, dass sie in einem überfüllten Zug durch Deutschland reise.

Greta Thunberg geriet in die Schusslinie der Medien

Die Deutsche Bahn nahm dies zum Anlass, um mit dem Unternehmensprofil auf Twitter zu antworten. Sie bedankte sich zunächst für ihre Unterstützung der Eisenbahner im Kampf gegen den Klimawandel. Daneben veröffentlichten sie jedoch auch die Nummer des Zugs, in dem Greta saß, den Reiseverlauf und dass sie einen Sitzplatz in der 1. Klasse hatte.

Aufmerksamkeit bekamen die Tweets von Greta und der Deutschen Bahn von der Öffentlichkeit, da es nun wirkte, als habe Greta das Foto nur gestellt und tatsächlich einen Platz in der 1. Klasse gehabt.

Wie sich später herausstelle, saß Greta tatsächlich einen Teil der Reise in der 1. Klasse, aber aufgrund eines ausgefallenen Zugs saß sie den anderen Teil der Strecke auch auf dem Boden.

Berliner Beauftragte für Datenschutz wird aktiv

Nicht nur Medien haben diesen Austausch auf Twitter verfolgt, sondern auch die Berliner Beauftragte für Datenschutz ist darauf aufmerksam geworden. Die Behörde will diesen Fall zum Anlass nehmen, ein Gespräch mit der Deutschen Bahn zum Umgang mit Fahrgastrechten zu suchen. Die Reisedaten, also der genutzte Zug, der Reiseverlauf und die gewählte Klasse, sind personenbezogene Daten. Zudem ist Greta mit 16 Jahren noch minderjährig und damit sind ihre Daten besonders zu schützen.

Medienanfragen als berechtigtes Interesse?

Die Bahn beruft sich auf ein berechtigtes Unternehmensinteresse. Es habe Anrufe von Journalisten gegeben, die man habe beantworten wollen.

Welche Folgen die Tweets für die Deutsche Bahn haben werden, bleibt abzuwarten.

Der Vorfall sollte jedoch alle Unternehmen wieder daran erinnern, Kundendaten nicht unbedacht gegenüber Dritten bekannt zu geben.

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Dr. Christian Lenz

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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