Bundesregierung verlängert die Corona-Hilfen der KfW
Update: Bezugnehmend auf unseren Blogbeitrag vom 23. April 2020
Verlängerung des KfW-Sonderprogramms zur Sicherung der Liquidität
Die im Auftrag der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wurden bis zum 30.6.2021 verlängert. Die Förderkredite können über die Hausbanken der Unternehmen beantragt werden. Dabei hat die Bundesregierung den KfW-Schnellkredit nun auch für kleine Unternehmen ohne Schwierigkeiten (kleiner 10 Mitarbeiter) zugänglich gemacht. Der Schnellkredit beinhaltet eine 100-prozentige Bürgschaftsübernahme durch den Staat und eine schnelle Kredit-Bewilligung ohne weitere Kredit-Risikoprüfung erfolgt (Hier finden Sie das Merkblatt zum KfW-Schnellkredit). Außerdem gibt es mit dem ERP-Gründerkredit Universell und dem KfW-Unternehmerkredit weitere attraktive Förderprogramme für Unternehmen, die allerdings teilweise mit einer Kredit-Risikoprüfung verbunden sind (Hier finden Sie das Merkblatt zum KfW-Unternehmerkredit). Damit die betroffenen Unternehmen für die Beantragung der Fördermittel gut vorbereitet sind, werden seitens der Banken folgende Handlungsempfehlungen ausgesprochen:
- Kurze schriftliche Beschreibung der Auswirkungen der Pandemie auf Ihr Unternehmen
- Jahresabschlüsse / Einnahmen-Überschuss-Rechnungen 2018 und 2019
- Betriebswirtschaftliche Auswertung 2019 und 2020 (inklusive Summen- und Saldenliste)
- Ermittlung des Kreditbedarfs anhand einer Maßnahmen- und Liquiditätsplanung für die nächsten 12 Monate
- Selbstauskunft
- Vorschlag für den Eigenbeitrag des Gesellschafters
Wenn Sie einen Kredit bei der Bank beantragen möchten, unterstützt Sie die dhpg mit dem Corona-Check als Vorbereitung für das Bankgespräch, ebenso wie bei der Erstellung einer Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung. Sprechen Sie uns bitte an.
Aktuelle Informationen erhalten Sie auf unserem dhpg Themen-Blog zum Corona-Virus.