Insolvenzantragspflicht für Flutopfer soll ausgesetzt werden
400 Mio. € stellen Bund und Länder den Opfern der Flutkatastrophe als Soforthilfe zur Verfügung. Hiermit sollen die schlimmsten Schäden an Gebäuden sowie kommunaler Infrastruktur beseitigt und akute Notlagen überbrückt werden. Die Organisation geschieht auf Länderebene und ist aufgrund der besonderen Notlage unbürokratisch geplant.
Eine zielgerichtete Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für die Betroffenen der Flutkatastrophe flankiert die staatlichen Finanzhilfen.
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In unserer Blogserie zum Thema Unwetterhilfen haben wir bereits über die Katastrophenerlasse der Finanzministerien Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz informiert.
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