Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen Wie Sie schützen, was Ihr Unternehmen ausmacht

Worum geht es in dem neuen Geschäftsgeheimnisgesetz?

Wenn Sie sich fragen, was Ihr Unternehmen ausmacht, wird sicher eine der Antworten lauten: Ein erheblicher Wert des Unternehmens besteht aus den Rezepturen, Strategien, Kunden, Kalkulationen etc. und damit aus Ihren Geschäftsgeheimnissen. Das sieht der Gesetzgeber genauso und hat, um diese optimal zu schützen, das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) erlassen. Ziel des Gesetzes ist es, innerhalb der Europäischen Union einen einheitlichen Mindestschutz für Geschäftsgeheimnisse zu erreichen und damit für eine größere Rechtssicherheit zu sorgen.

 

Was gilt als Geschäftsgeheimnis?

Ein Geschäftsgeheimnis im Sinne des Gesetzes ist eine Information,

  • die nur einem begrenzten Personenkreis bekannt ist,
  • deren Inhalte geheim und daher von wirtschaftlichem Wert sind,
  • an deren Geheimhaltung das Unternehmen durch entsprechende Maßnahmen seinen Geheimhaltungswillen dokumentiert hat und
  • an deren Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse besteht.


Nutzen Sie die umfassenden Schutzmöglichkeiten des neuen Gesetzes, indem Sie die folgenden Punkte in Ihrem Unternehmen angehen. Damit stellen Sie sicher, dass Sie im Falle eines Verstoßes die umfangreichen Ansprüche des Gesetzes geltend machen können.

  • Erfassen Sie systematisch alle Informationen, die aus Ihrer Sicht als geheim einzustufen sind und clustern Sie diese nach ihrer Bedeutung.
  • Treffen Sie angemessene Schutzmaßnahmen – physischer und rechtlicher Art. Das können Zutrittsbeschränkungen, Berechtigungskonzepte oder Vertraulichkeitsregelungen sein.
  • Prüfen Sie, ob eine Anpassung Ihrer Datenschutzorganisation oder Vertragsdokumente notwendig ist.
  • Dokumentieren Sie zu Beweiszwecken die getroffenen Schutzmaßnahmen.


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