Die Bundesregierung hat ein umfassendes Maßnahmenpaket für die Stabilisierung der Wirtschaft auf den Weg gebracht. Insbesondere die Schnellkredite, die ohne Risikoprüfung mit einer 100-prozentigen Haftungsübernahme durch den Staat erfolgen sollen, versprechen eine schnelle Hilfe. Das Soforthilfeprogramm des Bundes und des Landes NRW stellt krisenbetroffenen Kleinstunternehmen und Solo-Selbständigen unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Mittel von bis zu 25.000 € bereit. Finanziert werden sowohl Anschaffungskosten als auch Investitionen. Voraussetzung ist, dass ein Unternehmen in 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn erzielt hat. Damit soll gewährleistet werden, dass nur Unternehmen gefördert werden, die von der Corona-Krise betroffen sind. Neben den Schnellkrediten bietet die KfW-Bank noch weitere Kreditmöglichkeiten.
Weitere Informationen zu den Kreditmöglichkeiten und der Soforthilfe finden Sie in unserem Blog.
Die dhpg unterstützt Sie, wenn Sie einen KfW-Kredit beantragen möchten und bereitet Sie für das Bankgespräch mit dem dhpg Corona-Check vor. Darin werden die Anforderungen und die zu erfüllenden Voraussetzungen für die Beantragung der Fördermittel qualifiziert aufgearbeitet und adressiert:
Im Ergebnis erhalten Sie
Aufgrund der aktuellen Situation rund um das Corona-Virus und der empfohlenen Kontaktvermeidung erfolgt der Corona-Check weitestgehend ohne Präsenztermine. Mittels Telefonkonferenz kann die dhpg individuelle und persönliche Beratungsgespräche gewährleisten und alle benötigten Informationen liefern.
Um zu vermeiden, dass Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil die von der Bundesregierung zugesagten Fördermittel nicht schnell genug zur Verfügung stehen, wird die Insolvenzantragspflicht nunmehr bis zum 30.9.2020 ausgesetzt. Um von der Regelung Gebrauch machen zu können, setzt das Gesetz voraus, dass die Corona-Epidemie Grund für die Insolvenzreife des Unternehmens ist und Aussichten zur Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit bestehen. Dies soll vermutet werden, wenn die Unternehmen zum 31.12.2019 noch zahlungsfähig gewesen sind.
Doch wie kann ein Unternehmen agieren, das die Voraussetzungen zum Erhalt der Fördermittel und der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nicht erfüllt? Der Gesetzgeber bietet hier die Möglichkeit der Sanierung in Eigenverwaltung. Die Geschäftsführung bleibt dabei in vollem Umfang handlungsfähig.
Die dhpg bietet Ihnen Hilfe in Form eines (insolvenz-)rechltlichen Checks an:
Sie wünschen weiterführende Informationen oder benötigen Hilfe beim Beantragen eines Kredits oder bei der Vorbereitung des Bankgesprächs? Dann sprechen Sie uns bitte an. Sie können sich auf die erfahrenen Experten der dhpg verlassen.
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