Insolvenz in Eigenverwaltung

Sanierung in Eigenregie
Insolvenz in Eigenverwaltung

Behalten Sie die Fäden in der Hand

Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung bietet Unternehmen die Chance, eine Sanierung in Eigenregie durchzuführen. Die Geschäftsführung bleibt weiterhin handlungsfähig, unterliegt aber der Aufsicht eines vom Gericht bestellten Sachwalters. Ein insolvenzerfahrener Berater unterstützt die Geschäftsführung bei den insolvenzspezifischen Aufgaben. Ziel ist in der Regel die Eigensanierung des Unternehmens im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens. Unsere Sanierungsexperten haben bereits erfolgreich eine Vielzahl von Eigenverwaltungsverfahren als Berater oder gerichtlich bestellte Sachwalter begleitet.

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FAQ – Fragen zum Thema Insolvenz in Eigenverwaltung

Was ist eine Insolvenz in Eigenverwaltung?

Das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (kurz ESUG) bietet Unternehmen die Möglichkeit, die Sanierung ihres Unternehmens mithilfe des Eigenverwaltungsverfahrens eigenverantwortlich voranzutreiben. Ein Eigenverwaltungsverfahren (§ 270a InsO) ist ein Insolvenzverfahren, bei dem der Geschäftsführer unter der Aufsicht eines Sachwalters letztlich die Aufgaben eines Insolvenzverwalters übernimmt und damit selbst den Sanierungskurs unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen bestimmt.

Welche Vorteile bietet die Insolvenz in Eigenverwaltung?

Im Eigenverwaltungsverfahren kann der Geschäftsführer sein Unternehmen (Schuldner) auch nach der Verfahrenseröffnung unter der Aufsicht des Sachwalters eigenverantwortlich führen. Über alle Vorgänge, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, entscheidet er selbst. Der Geschäftsführer bleibt alleiniger Ansprechpartner für Kunden, Lieferanten und Vertragspartner. Die vorläufige Eigenverwaltung wird nicht veröffentlicht und führt im Gegensatz zum regulären Insolvenzverfahren daher in der Regel nicht zu einem Reputationsverlust für das Unternehmen bzw. den Schuldner. Zudem hat die Eigenverwaltung nicht das Stigma eines Insolvenzverfahrens, auch wenn es sich letztlich um ein Insolvenzverfahren handelt. Die Arbeitsagentur zahlt für drei Monate Insolvenzgeld, sodass das Unternehmen bei frühzeitiger Antragstellung über diesen Zeitraum ohne Personalkosten geführt werden kann. Außerdem muss die Umsatzsteuer während der vorläufigen Eigenverwaltung nicht an das Finanzamt abgeführt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Schutzschirm- und Eigenverwaltungsverfahren?

Ein Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO) steht nur Unternehmen zur Verfügung, die noch nicht zahlungsunfähig sind. Dies ist durch die Bescheinigung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts nachzuweisen. Das Schutzschirmverfahren ist auf einen kürzeren Zeitraum ausgelegt, aber in der Regel auch teurer als das Eigenverwaltungsverfahren (§ 270a InsO).

Kann ein Unternehmen den Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung beim Amtsgericht selbst stellen?

Der Geschäftsführer eines Unternehmens kann den Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung grundsätzlich selbst stellen. Allerdings stellt das Gesetz an den Antrag hohe Anforderungen, sodass eine professionelle Beratung zwingend erforderlich ist. Darüber hinaus wird das Gericht die Eigenverwaltung nur dann anordnen, wenn der Geschäftsführer von einem in Insolvenzsachen erfahrenen Berater (Sachwalter) begleitet wird, weil andernfalls vermutet wird, dass die Anordnung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führt.

Wie lange dauert ein Eigenverwaltungsverfahren?

Im Gegensatz zum Regelinsolvenzverfahren ist die Dauer eines Eigenverwaltungsverfahrens für den Schuldner deutlich kürzer. Ein gut vorbereitetes Eigenverwaltungsverfahren kann bereits nach sechs bis neun Monaten abgeschlossen sein.

Die Insolvenz in Eigenverwaltung

Das Eigenverwaltungsverfahren oder anders ausgedrückt die Insolvenz in Eigenverwaltung bietet dem Geschäftsführer die Möglichkeit, sein Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters mit den Instrumenten der Insolvenzordnung und unter Berücksichtigung der Interessen seiner Gläubiger eigenverantwortlich zu sanieren. Bei professioneller Vorbereitung und Begleitung kann das Unternehmen (Schuldner) bereits nach sechs bis neun Monaten vollständig entschuldet aus dem Verfahren ausscheiden. Die Insolvenz in Eigenverwaltung kann daher vor allem für gesunde Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie in eine Krisensituation geraten sind, das geeignete Sanierungsinstrument sein.

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