Das Transparenzregister ist ein nach dem Geldwäschegesetz gesetzlich vorgeschriebenes Register. In diesem Register müssen alle wirtschaftlich Berechtigten einer im Handels- oder Partnerschaftsregister eingetragenen Gesellschaft erfasst werden. Die gleiche Pflicht trifft auch eingetragene Vereine. Anders als zuvor muss seit dem 1. August 2021 die Gesellschaft selbst aktiv die Eintragung vornehmen und entsprechende Meldungen zum Transparenzregister abgeben. Auf die Eintragung in einem anderen Register, z.B. dem Handelsregister, kann sich die Gesellschaft nicht mehr berufen. Der Gesetzgeber hat jedoch eine Übergangsfrist zur Nachholung dieser Meldungen eingeräumt, die für die GmbH, die Kommanditgesellschaft, die GmbH & Co. KG sowie Genossenschaften am 30. Juni 2022, für eingetragene Vereine am 31. Dezember 2022 endet.
Auf dieser Seite bieten wir Ihnen einen einfachen und komfortablen Service zur Vornahme einer Meldung zum Transparenzregister.
Sie können uns im Folgenden nach Klick auf eine der Kacheln Ihre Daten übermitteln – entweder, indem Sie das PDF ausfüllen oder uns im Fall einer GmbH eine Gesellschafterliste zusenden bzw. uns beauftragen, eine Gesellschafterliste aus dem Handelsregister abzurufen.
Bitte beachten Sie,
Sie haben weiteren Beratungsbedarf oder wünschen eine individuelle Prüfung durch die dhpg? Dann können Sie uns einen Rückrufwunsch zukommen lassen.