Steuerstrafrecht

Beratung, Selbstanzeige und Steuerstrafverfahren
Steuerstrafrecht

Ihre Experten im Steuerstrafrecht

Wir beraten Sie in allen Fragestellungen der Selbstanzeige und des Steuerstrafrechts. Unser fachübergreifendes Team aus Rechtsanwälten und Steuerberatern sichert Ihnen eine rasche und professionelle Unterstützung zu – sei es im Vorfeld in der Einschätzung steuerlicher Risiken oder aber bei einer möglichen Selbstanzeige bzw. wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet ist. Sprechen Sie uns auch an, wenn in einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt ein Steuerstrafverfahren droht. 

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie ...

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Warum dhpg?

Unser Expertenteam im Steuerstrafrecht ist da, wenn es nötig ist

Das Steuerrecht ist komplex und verändert sich kontinuierlich. Es fällt nicht immer leicht, den Überblick zu behalten. Strafrechtliche Konsequenzen können Sie unvermittelt treffen. Die dhpg hat ein Team aus Steuer- und Strafrechtsexperten, das Sie darin unterstützt, im besten Fall strafrechtliche und steuerliche Risiken von Beginn an zu minimieren oder Steuerstraftaten gänzlich zu vermeiden. Sollte es doch zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommen, kümmern wir uns schnell und diskret aus einer Hand

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Interdisziplinär arbeiten

Sprechen Sie uns gerne in steuerlichen und rechtlichen Gestaltungsfragen an. Ein interdisziplinäres Team trägt dafür Sorge, dass strafrechtliche Risiken im besten Fall gar nicht erst entstehen.

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Zielgenaue Beratung

Je nachdem, welche Rolle Sie im Unternehmen innehaben, sind die Anforderungen unterschiedlich. Sprechen Sie uns gerne als Unternehmer, Geschäftsführer oder Manager in Fragen des Steuerstrafrechts an.

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Immer für Sie erreichbar

Wird ein Verfahren eingeleitet oder sehen Sie sich mit einer Durchsuchung durch die Steuerfahndung konfrontiert, muss es schnell gehen. Unsere Fachleute im Steuerstrafrecht sind für Sie da und stehen jederzeit für Sie und Ihre wichtigen Rückfragen bereit.

Ihre Ansprechpartner für das Steuerstrafrecht

Sie wünschen ein persönliches Beratungsgespräch? Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen unverbindlichen Termin, damit wir uns kennenlernen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail und auf Sie.

Zu den Ansprechpartnern

FAQ – Fragen zum Steuerstrafrecht

Wie gebe ich eine Selbstanzeige ab?

Eine Selbstanzeige soll einen attraktiven Anreiz zur Berichtigung von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben gegenüber dem Finanzamt geben, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. In diesem Fall sind die Steuern nachzuzahlen, aber es erfolgt keine Bestrafung für eine etwaige Steuerhinterziehung oder andere Steuerstraftaten. Um dieses Ziel der Straffreiheit zu erreichen, sind bestimmte Erfordernisse und Formalien zwingend einzuhalten. Deshalb sollte man unbedingt einen versierten Rechtsanwalt, der Erfahrung im Steuerrecht und im Steuerstrafrecht hat und sich mit der Abgabenordnung (AO) auskennt, einschalten.

Was mache ich, wenn der Steuerfahnder vor der Tür steht?

Wenn die Steuerfahndung tatsächlich vor der Tür steht, ist die erste Regel, Ruhe zu bewahren. Lassen Sie sich den Ausweis des Beamten und den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Lassen Sie sich durch den Steuerfahnder nicht in Gespräche verwickeln; Sie und Ihre Mitarbeiter haben laut Strafprozessordnung (StPO) ein Aussageverweigerungsrecht. Informieren Sie uns schnellstmöglich über die Steuerfahndung, damit wir Ihnen im Rahmen der Ermittlungen professionell zur Seite stehen können.

Was ist zu tun, wenn in der Betriebsprüfung steuerstrafrechtliche Aspekte thematisiert werden?

Betriebsprüfungen dienen gemäß Abgabenordnung (AO) dazu, die steuerlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen zu ermitteln, zu prüfen und zu beurteilen. Immer häufiger stellen wir fest, dass die Möglichkeit einer steuerstrafrechtlichen Relevanz in den Raum gestellt wird. Für diesen Fall hat das Finanzamt bestimmte Pflichten, wie es zu reagieren hat. Aber auch Sie als Steuerpflichtiger sollten einen Experten hinzuziehen, der Sie berät, ob und inwieweit Sie je nach Verfahrensstand noch zur Mitwirkung verpflichtet sind.  

Steuerstrafrecht: Expertenrat kann vor Imageverlust schützen

Strafrechtliche Vorwürfe, etwa eine Steuerhinterziehung, ziehen vieles nach sich. Ein Imageverlust des Unternehmens und der Person erscheint nahezu unvermeidbar. Die steuerstrafrechtliche Beratung der dhpg setzt nicht erst bei der Verteidigung im Steuerstrafverfahren an, sondern soll Sie im besten Fall davor bewahren. Wir unterstützen Sie bei der Berichtigung von Steuererklärungen, bei Selbstanzeigen und begleiten Sie gerne auch gemeinsam mit Ihrem Steuerberater bei einer Außenprüfung gemäß Abgabenordnung (AO). Sprechen Sie uns gerne an.

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