Wir beraten Gesellschaften, Gesellschafter und Organe in allen Bereichen des Rechts der Personen- und Kapitalgesellschaften sowie im Vereins- und Stiftungsrecht. Dabei begleiten wir Sie und Ihr Unternehmen in jeder Phase der Entwicklung: Sie möchten ein Unternehmen gründen, durch einen Unternehmenskauf wachsen oder sich mit einem Partnerunternehmen zusammenschließen? Sie planen, Ihre Gesellschaft neu zu strukturieren oder die Rechtsform zu wechseln? Ein Generationswechsel steht an und es gilt, über das Ausscheiden der Senioren nachzudenken? Im Geschäftsführer- oder Gesellschafterkreis zeichnet sich eine Konfliktlage ab oder es droht gar eine Haftung? Unsere Experten und Fachanwälte begleiten Sie kompetent und erfahren im gesamten Prozess.
Wir kennen die Belange des Mittelstands. Warum? Weil wir selbst ein durch und durch mittelständisches Unternehmen sind. Deshalb wissen wir, dass kaum ein Sachverhalt nur eindimensional gesellschaftsrechtlich gelöst werden kann. Somit betrachten wir stets alle Implikationen. Das gilt insbesondere für das Steuerrecht und alle betriebswirtschaftlichen Aspekte, aber beispielsweise auch für das Erb- und Familienrecht.
Egal ob GmbH, KG, GbR oder UG – gesellschaftsrechtliche Fragen haben immer auch Bezug zu anderen Fachdisziplinen beispielsweise zum Steuerrecht, zum Erb- oder Familienrecht. Deshalb arbeiten wir für Sie interdisziplinär und ziehen fallweise unsere Spezialisten hinzu. Trotzdem können Sie sicher sein: Sie haben nur einen Ansprechpartner, der alle Themen für Sie koordiniert.
Unsere Berater denken praxisnah und unternehmerisch. Fachlich erfahren, zeigen sie Ihnen zweckmäßige Gestaltungen und machbare Wege auf und unterstützen Sie in der Umsetzung. Damit für Sie alles reibungslos funktioniert und Sie die gewünschten Ergebnisse erzielen.
Gesellschaftsrechtliche Fragen machen an keiner Landesgrenze halt. Gut, wenn man 14.000 Fachkollegen in über 200 Büros weltweit erfahrene Partner an seiner Seite hat. Gleichgültig, welche Fragestellung Sie haben, innerhalb unseres Partner-Netzwerks CLA Global haben wir immer den richtigen Ansprechpartner.
Sie wünschen ein persönliches Beratungsgespräch? Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen unverbindlichen Termin, damit wir uns kennenlernen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail und auf Sie.
dhpg aktuell - 11/24
GmbH, KG, OHG, GmbH & Co. KG, GbR oder doch UG? Bei der Rechtsformwahl den Überblick zu behalten und zu entscheiden, welche Rechtsform die richtige für die eigene Gesellschaft ist, kann manchmal schwierig sein. Hinzu kommt, dass Unternehmen und Gesellschaften stetigen Veränderungen unterliegen. Gesellschafter kommen hinzu oder scheiden aus oder möchten das Unternehmen an die nachfolgende Generation übergeben. Deshalb verwundert es nicht, dass das Gesellschaftsrecht eng mit der strategischen Planung eines Unternehmens bzw. einer Gesellschaft, aber auch mit anderen Rechtsgebieten verbunden ist. So ist auch die Wahl der Rechtsform eine weitreichende Entscheidung. Rechtsformen geben Auskunft darüber, wie eine Gesellschaft strukturiert und finanziell ausgestattet ist oder welche Ansprüche gegen sie gestellt werden können und wer dafür wie haftet. Nicht immer lässt sich ein strategisches Ziel mit der gewählten Rechtsform verfolgen. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, den Wechsel der Rechtsformen nicht singulär gesellschaftsrechtlich, sondern immer auch die steuerlichen und zivilrechtlichen Fragen im Blick zu behalten. In diesen Fällen ist es sinnvoll, über eine Anpassung der Rechtsform nachzudenken:
Sprechen Sie mit uns, wenn Sie sich weiterentwickeln oder verändern möchten und dies auch einen Blick auf die Rechtsformen implizieren könnte. Die dhpg stellt durch ein interdisziplinär aufgestelltes Team sicher, dass Sie Ihre Ziele nachhaltig erreichen.
Die Komplexität und Diversität des Gesellschaftsrechts erfordert bei der Beratung durch einen Anwalt ein weites Spektrum. Zu unseren Beratungsfeldern zählen u.a.:
Zudem sollte insbesondere in Fällen
eine rechtliche Beratung und Begleitung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt erfolgen.
Insgesamt kann der Unternehmenskauf bzw. die Übernahme eines Unternehmens (Deal) in drei Abschnitte unterteilt werden, in denen sowohl Käufer als auch Verkäufer die stetige rechtliche und steuerliche Beratung zu empfehlen ist: Vorbereitungs-, Transaktions- und Integrationsphase. Hat der Käufer das Unternehmen ausgewählt (Screening), wird dieses Unternehmen angesprochen, gefolgt von der Absichtserklärung (Letter of Intent) und der Due Diligence. Ausgehend von den Ergebnissen der Due Diligence, erfolgt die weitere Planung der Übernahme, insbesondere die Bewertung des Unternehmens und die Preis- sowie Vertragsgestaltung. Abhängig von den Transaktionsbeteiligten sind gegebenenfalls noch kartellrechtliche Fragestellungen zu prüfen oder es muss eine Meldung an die zuständige Wettbewerbsbehörde erfolgen. Abschluss des M&A-Prozesses ist der Vertragsabschluss. Wir unterstützen im M&A-Prozess sowohl Käufer als auch Verkäufer, bis der Deal abgeschlossen ist.
Unabhängig von einem Anwaltszwang vor den jeweiligen Gerichten empfiehlt es sich bei einer Vielzahl von Konstellationen, die Prozess- und Verhandlungsführung, insbesondere bei Schieds-, Spruchstellen- oder dem ordentlichen Gerichtsverfahren, aber auch bei einer außergerichtlichen Streitbeilegung oder der Mediation, einem Rechtsanwalt zu übertragen.
Sie sollten zusätzlich in folgenden Fällen einen Rechtsanwalt hinzuziehen:
Beim Transparenzregister handelt es sich um ein Register zur Erfassung und Zugänglichmachung von Angaben über den oder die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens. Die Verantwortlichen müssen die Informationen einholen und stets auf dem aktuellen Stand halten, um gegebenenfalls eine Meldung zu machen. Grundsätzlich sind alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften meldepflichtig.
Um die wirtschaftlich Berechtigten ins Transparenzregister einzutragen, werden jeweils folgende Angaben benötigt:
Die Experten der dhpg im Gesellschaftsrecht begleiten Sie in jeder Phase der unternehmerischen Entwicklung – von der Gründung, Rechtsformwahl, Neustrukturierung bis zur Unternehmensnachfolge. Gleichgültig, ob Sie über einen Verkauf oder Kauf eines Unternehmens bzw. einer Gesellschaft nachdenken: Wir sind Ihr Partner von der Unternehmensbewertung über die Due Diligence bis hin zur Erstellung der Transaktionsdokumente, insbesondere des Unternehmenskaufvertrags. Dabei ist ein interdisziplinärer Blick auf die Transaktion mit allen wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Implikationen für uns ein Muss. Durch das Zusammenspiel unserer Experten aus den verschiedenen Disziplinen sind wir in der Lage, mögliche Fallstricke frühzeitig zu erkennen und Fehlentscheidungen zu vermeiden.