Verarbeitet der Verantwortliche die Daten aufgrund eines berechtigten Interesses oder eines öffentlichen Interesses, kann der Betroffene dieser Verarbeitung widersprechen. Dieser Widerspruch ist grundsätzlich von dem Betroffenen zu begründen. Der Verantwortliche darf trotz Widerspruch die Daten weiterverarbeiten, wenn seine zwingenden schutzwürdigen Gründe die Interessen, Rechte und Freiheiten des Betroffenen überwiegen. Ohne Begründung und weitere Prüfung dürfen personenbezogene Daten nach einem Widerspruch aber nicht weiter verarbeitet werden, um Direktwerbung zu betreiben.