Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern sind dazu verpflichtet, den Prozess der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in einem Verzeichnis zu dokumentieren. Dies ist ein Bestandteil der Datenschutzorganisation und eng mit dem Berechtigungskonzept innerhalb eines Unternehmens verbunden. Die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde kann zu jedem Zeitpunkt Einsicht verlangen und die Verarbeitungstätigkeiten überprüfen.