Sanierungskonzept

Ein Sanierungskonzept dient als Grundlage für die Beurteilung unterschiedlichster Beteiligter darüber, ob die Sanierung eines Unternehmens unterstützt werden soll oder lediglich ein förmliches Insolvenzverfahren in Betracht kommt. Im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens oder einer Insolvenz in Eigenverwaltung ist der Sanierungsplan fester Bestandteil, den das Gericht einfordert. Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat diese Rechtsprechung aufgenommen und in seinem Prüfungsstandard „IDW S 6“ zusammengefasst. Danach umfasst ein Sanierungskonzept nachfolgende wesentliche Inhalte: Informationen über das Unternehmen (rechtliche, organisatorische, finanzwirtschaftliche und leistungswirtschaftliche Verhältnisse); Analyse der Unternehmenslage (Gesamtwirtschaft, Branche, Unternehmen); Feststellung des Krisenstadiums (Stakeholderkrise, Strategiekrise, Produkt- und Absatzkrise, Erfolgskrise, Liquiditätskrise und Insolvenzreife); Analyse der Krisenursachen; Leitbild des sanierten Unternehmens, stadiengerechte Bewältigung der Unternehmenskrise, integrierte Unternehmensplanung; Aussagen zur Unternehmensfortführung (Zahlungsfähigkeit, Überschuldung, Fortführungsprognose). Dieses vollständige und sehr umfangreiche Sanierungskonzept kann auch in abgespeckter Version lediglich als sog. „Fortführungskonzept“ mit einer isolierten Aussage zur Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung oder als sog. „eingeschränktes Sanierungskonzept“ mit einer isolierten Aussage zur Fortführungsprognose erstellt werden.

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