Eine Erbengemeinschaft ist eine Gruppe von Personen, denen – bedingt durch die Erbfolge oder ein Testament – gemeinschaftlich das Erbe des Erblassers zusteht. Im Unterschied zum Alleinerben werden diese Personen dann als Miterben bezeichnet. In der Erbengemeinschaft wird der gesamte Nachlass gemeinschaftlich und ungeteilt verwaltet, was häufig zu Streitigkeiten der Miterben führt. In solchen Fällen bedarf es einer strukturierten Auseinandersetzung, in der die Erbengemeinschaft aufgelöst und die Erbmasse aufgeteilt wird.