Eigenantrag

Der Schuldner kann über sein eigenes Vermögen grundsätzlich formfrei einen schriftlichen Insolvenzeröffnungsantrag gemäß § 13 InsO stellen. Allerdings sind gewisse Formalia einzuhalten. Voraussetzung eines jeden Eigenantrages die Vorlage eines Gläubigerverzeichnisses und eines Forderungsverzeichnisses. Besteht ein laufender Geschäftsbetrieb werden überdies weitere Anforderungen an das Forderungsverzeichnis gestellt. Außerdem sind Angaben zur Bilanzsumme, zu den Umsatzerlösen und zur durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer zu machen. Der Antrag kann so lange zurückgenommen werden, bis das ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

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