Um die Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung ordnungsgemäß umzusetzen, bedarf es der Implementierung einer Datenschutzorganisation im Unternehmen. Verantwortlich für die Einführung einer solchen Datenschutzorganisation ist die Geschäftsführung. Mithilfe von Mitarbeitern und dem Datenschutzbeauftragten gilt es, Prozesse zur Wahrung des Datenschutzes festzulegen, umzusetzen und stetig zu kontrollieren. Bestandteile der Datenschutzorganisation sind beispielsweise ein Berechtigungskonzept sowie ein Verarbeitungsverzeichnis.