Ehegatten können gemeinsam ein Testament errichten. Eine in der Praxis häufige Sonderform ist das Berliner Testament. Hier setzen sich diese gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmen, dass mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen der Nachlass an einen Dritten, zu Beispiel gemeinsame Kinder, fallen soll. So werden die Abkömmlinge des Verstorbenen zunächst von der Erbfolge ausgeschlossen.