Das berechtigte Interesse ist eine von mehreren Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Nicht immer ist es notwendig, die Einwilligung der betroffenen Person zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzuholen, etwa dann nicht, wenn anzunehmen ist, dass die Verarbeitung dieser Daten im Rahmen des berechtigten Interesses stattfindet. Hierzu sind drei Voraussetzungen notwendig: Der für die Verarbeitung der Daten Verantwortliche hat ein berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung, die Verarbeitung ist zu dessen Wahrung erforderlich (es gibt also keine weniger einschneidende Maßnahme, mit der das berechtigte Interesse in gleicher Weise gefördert wird) und bei einer Abwägung mit den Interessen der betroffenen Person überwiegen nicht deren Interessen. Dies abzuwägen ist immer ein Drahtseilakt aber auch eine Chance. Im Zweifelsfall berät Sie Ihr Datenschutzverantwortlicher oder der für Sie tätige externe Datenschutzbeauftragte.