Auskunftsrecht

Als Betroffener hat man das Recht vom Verantwortlichen Auskunft darüber zu verlangen, ob seine personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, besteht die Pflicht über die Einzelheiten der Verarbeitung umfassend Auskunft zu erteilen. Die DSGVO macht dabei genaue Angaben, welche Informationen darin enthalten sein müssen. Zudem sollte der Verantwortliche auch eine Kopie der personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen. Die Auskunft muss der Verantwortliche unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats, erteilen. Bei der Erteilung der Auskunft ist es wichtig, darauf zu achten, dass Rechte und Freiheiten des Verantwortlichen oder eines Dritten nicht beeinträchtigt werden. So darf der Verantwortliche beispielsweise personenbezogene Daten von Dritten oder Geschäftsgeheimnisse in Dokumenten schwärzen.

 

 

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