Währungsumrechnung im Konzernabschluss

Hintergrund

Am 1.9.2017 hat das DRSC (Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V.) den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 33 (E-DRS 33) „Währungsumrechnung im Konzernabschluss“ veröffentlicht. Die Inhalte des Standards sollen für nach dem 31.12.2018 beginnende Geschäftsjahre auf alle handelsrechtlichen Konzernabschlüsse anzuwenden sein, die aufgrund der gesetzlichen Vorschriften der §§ 290 ff. HGB bzw. §§ 11 ff. PublG aufgestellt werden. Eine frühere vollumfängliche Anwendung ist zulässig und wird empfohlen. Der Standard soll auch für freiwillig aufgestellte Konzernabschlüsse gelten. Die Kommentierungsfrist für den Entwurf endet am 31.10.2017.

Inhalt des Standards

Der Standard regelt sowohl die Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften in den Handelsbilanzen II der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen als Teil der konzerneinheitlichen Bewertung als auch die Grundsätze für die Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen. Er konkretisiert damit die gesetzlichen Normen der §§ 308 und 308a HGB. Anwendungsfragen sollen anhand von Praxisbeispielen verdeutlicht werden.

Fremdwährungsgeschäfte

Der Regelungsbereich des Standards in Bezug auf die Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften erfasst die Umrechnung von Transaktionen zum Erstverbuchungszeitpunkt und die entsprechende Umrechnung im Rahmen der Folgebewertung sowohl für monetäre als auch für nichtmonetäre Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten. Weiterhin wird die Umrechnung von Vermögens- und Schuldenposten von Zweigniederlassungen außerhalb der Euro-Zone geregelt. Eine entsprechende Anwendung dieser Regelungen wird auch für handelsrechtliche Jahresabschlüsse empfohlen.

Fremdwährungsabschlüsse

Der Entwurf behandelt insbesondere die Anwendung der modifizierten Stichtagsmethode und ihre Auswirkungen auf die einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen wie z.B. Erst-, Übergangs- und Entkonsolidierung. Auch die Behandlung der Währungseffekte aus Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie Zwischenergebniseliminierung werden erläutert. Weiterhin enthält der Standard Empfehlungen für die Anwendung der modifizierten Stichtagsmethode auf Abschlüsse in Fremdwährung, die at-equity in den Konzernabschluss einbezogen werden. Kriterien zur Vorgehensweise bei einem Wechsel der Landeswährung eines Tochterunternehmens auf die Konzernwährung werden ebenso aufgestellt wie Kriterien zur Identifizierung von Hochinflationsländern und Methoden zur Inflationsbereinigung. Schließlich geht der Standard noch auf die notwendigen Angaben im Konzernanhang zur Währungsumrechnung ein.

Andreas Stamm

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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