Verrechnungspreise - vom Randthema zum Beratungsschwerpunkt

Interview: Benno Lange

Verrechnungspreise haben sich innerhalb der letzten fünf Jahre von einem Randgebiet zu einem wichtigen Schwerpunkt in der steuerlichen Beratung international tätiger Unternehmen entwickelt – gerade im Mittelstand. Im Interview zeigt Benno Lange auf, welche Rolle Verrechnungspreise im Beratungsportfolio der dhpg spielen.

Warum hat das Thema Verrechnungspreise an Relevanz gewonnen?

Das liegt einerseits an der Struktur unserer Mandanten, die stetig wachsen und stärker in ausländischen Märkten präsent sein möchten. Neue Mandanten mit internationaler Ausrichtung sind hinzugekommen, weil sie unsere Größe, Expertise und unsere enge Anbindung an das internationale Nexia-Netzwerk überzeugt haben. Unternehmen, die international erfolgreich sein wollen, müssen sehr dynamisch und
stark arbeitsteilig agieren. Wenn eine Produktionsanlage in Westeuropa vollständig ausgelastet ist oder ein bestimmtes Produkt nicht zu marktgerechten Kosten herstellen kann, werden beispielsweise Werke in Asien oder Südamerika mit der Produktion beauftragt. Dadurch nehmen die Liefer- und Leistungsbeziehungen innerhalb dieser Unternehmensgruppen zu – und folglich auch die Verrechnungspreisfragen.

Gibt es auch externe Faktoren, die hier eine Rolle spielen?

Definitiv ja. Verrechnungspreise sind immer stärker in den Fokus der Finanzverwaltungen gerückt. Inzwischen verfügen nahezu alle wirtschaftlich bedeutenden Länder über eigene Regeln zu Verrechnungspreisen und deren Dokumentation. Spätestens seit der BEPS-Initiative (Base Erosion and Profit Shifting) von OECD und G20 steht die Thematik überall auf der Agenda. Zudem gibt es nahezu keine Betriebsprüfung bei internationalen Unternehmensgruppen, in denen Verrechnungspreise nicht intensiv überprüft werden. Und die Thematik wird inzwischen bei der Finanzverwaltung von gut ausgebildeten Spezialisten bearbeitet. Das ist auch der Grund, warum wir inzwischen ebenfalls ein Team von Spezialisten haben, um unseren Mandanten eine optimale Beratung zu bieten und der Finanzverwaltung auf Augenhöhe zu begegnen.

Welche Fälle werden in Betriebsprüfungen aufgegriffen?

Hier gibt es nach unserer Beobachtung keine klar erkennbaren Schwerpunkte. Vielmehr stehen alle innerhalb einer Unternehmensgruppe vorkommenden Transaktionen potenziell im Fokus: Die „Klassiker“ wie Lieferungen von Produktions- an Vertriebsgesellschaften oder Management Fees ebenso wie die Übertragung oder Überlassung wertvoller immaterieller Werte (z.B. Marken, Patente, Know-how, Software). Im Übrigen spielt es auch keine Rolle, ob der Betriebsprüfer eine steuerlich motivierte Gestaltung vermutet. Gerade in der jüngeren Vergangenheit haben wir Betriebsprüfungen begleitet, in denen Verrechnungspreiskorrekturen im Verhältnis zu verbundenen Unternehmen in Frankreich und den USA vorgenommen wurden. Beides Länder, in denen – zumindest in der Vergangenheit – höhere Unternehmenssteuersätze galten als in Deutschland, in die also niemand steuerlich motiviert Gewinne verlagert.

Welche Erfahrungen machen Sie in den von Ihnen begleiteten Betriebsprüfungen?

Ausgangspunkt einer jeden Betriebsprüfung ist die Dokumentation. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass sich Mandanten – aus nachvollziehbaren Gründen – schwertun, im Nachhinein Dokumentationen anzufertigen und zu begründen, warum eine bestimmte Preisgestaltung für ein bestimmtes Geschäft vor fünf Jahren gewählt wurde. Wir können dabei in vielerlei Weise unterstützen, aber wir können die Uhr nicht zurückdrehen – das Geschäft ist nun einmal auf bestimmte Weise passiert und abgerechnet worden. Häufig zeigt sich im Nachgang, dass für jeden Geschäftsvorfall die Preisfindung sehr individuell erfolgte. Teilweise nach langen und durchaus intensiven Verhandlungen zwischen den beteiligten Unternehmen und getrieben von dem Wunsch, allen Interessen gerecht zu werden. Das Ergebnis ist jedoch häufig ein „Flickenteppich“ von Einzelfällen und situativen Entscheidungen, bei denen ein roter Faden fehlt.

Und mit welchem Beratungsansatz begegnet die dhpg dieser Problematik?

Unser Ansatz ist ein proaktiver. Er steht damit auch in Einklang mit den Richtlinien der OECD und den nationalen Steuerbehörden: Wir möchten gemeinsam mit unseren Mandanten erreichen, dass die Unternehmen eine einheitliche Verrechnungspreisstrategie verfolgen und diese mittels einer gruppenweiten Verrechnungspreispolitik umsetzen. Beides muss im sogenannten Master File auch dokumentiert werden, was im Übrigen auch seit 2017 in Deutschland eine gesetzliche Vorschrift ist.

Wie setzt man die Verrechnungspreisstrategie und Verrechnungspreispolitik praktisch um?

Durch eine gruppenweit einheitliche Verrechnungspreisrichtlinie, in der die Preisfindung für bestimmte Arten von typischen Geschäftsvorfällen (z.B. die Herstellung von fertigen und unfertigen Erzeugnissen, die Erbringung von verwaltungsbezogenen Dienstleistungen, die Nutzung von Marken und Know-how oder die Gewährung von Darlehen) innerhalb einer Unternehmensgruppe verbindlich geregelt wird. Durch die Abstrahierung vom Einzelfall fällt auch die systematische Einordnung der einzelnen Geschäftsvorfälle leichter. Die Richtlinie ist nicht das Allheilmittel, aber sie regelt die große Masse der Transaktionen – damit werden 80 bis 90 % aller Fälle zur Routine. Übrig bleiben die Sonder- und Einzelfälle, die wirklich tiefergehende Überlegungen und eine individuelle Preisfindung erfordern.

Kann die Digitalisierung dabei helfen?

Ja, natürlich. Beispielsweise können gruppenweit eingesetzte Plattformen (z.B. Intranet) dafür sorgen, dass weltweit zu jedem Zeitpunkt die aktuelle Version der Verrechnungspreisrichtlinie zur Verfügung steht. Moderne ERP-Systeme (Softwarelösung für die Planung, Steuerung und Kontrolle betrieblicher Abläufe) helfen dabei, die Richtlinie umzusetzen und konkrete Produktpreise nach Maßgabe der Richtlinie zu kalkulieren und im System zu hinterlegen. Leistungsfähige Reportingsysteme erleichtern die Überwachung und ermöglichen schnelle Reaktionen, wenn sich einzelne Parameter und Ergebnisse anders entwickeln als geplant.

Vielen Dank.

Benno Lange

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht

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