Umfassende Reform der Körperschaftsteuer in Belgien

Hintergrund

Neben den USA hat auch Belgien im Jahr 2017 noch eine umfangreiche Reform der Körperschaftsteuer im Parlament verabschiedet. Die Unterzeichnung des Gesetzes erfolgte am 25.12.2017 durch den König. Am 29.12.2017 wurde das Gesetz im belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Hintergrund der Reform ist unter anderem die Implementierung der im Rahmen des BEPS-Projektes beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken in Form der zwei EU-Richtlinien ATAD I und II (Anti Tax Avoidance Directives). Zusätzlich dient die Reform der Sicherung und dem Ausbau von Belgien als internationaler Investitionsstandort. Die einzelnen Regelungen treten über einen Zeitraum von drei Jahren verteilt sukzessive in Kraft (2018, 2019 und 2020).

Kernpunkte

  • Der bislang geltende Körperschaftsteuersatz von 33 % wird ab 2018 auf 29 % und anschließend ab 2020 weiter auf 25 % gesenkt. Für die ersten 100.000 € des steuerpflichtigen Gewinns von kleinen und mittelständischen Unternehmen beträgt der Steuersatz ab 2018 nur noch 20 %. Der Zuschlag auf diese Steuersätze in Form der so genannten crisis tax wird in 2018 von 3 % auf 2 % reduziert und entfällt ab 2020 vollständig.
  • Der Abzug von Dividenden einer Tochtergesellschaft (dividends received deduction) steigt von 95 % auf 100 % an, womit die Dividenden vollständig steuerbefreit sind.
  • Der Abzug für Investitionen von kleinen und mittelständischen Unternehmen erhöht sich von 8 % auf 20 % für Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1.1.2018 und 31.12.2019 angeschafft oder hergestellt wurden.
  • Ab 2019 wird erstmalig eine Ergebnisverrechnung zwischen Konzerngesellschaften ermöglicht. Voraussetzung für die Verrechnung ist eine Mindestbeteiligung von 90 % über einen Mindesthaltezeitraum von 5 Jahren.
  • In Hinblick auf die Umsetzung der EU-Richtlinie ATAD I führt Belgien ab 2020 eine Zinsschrankenregelung ein. In Anlehnung an die deutsche Regelung ist danach ein negativer Zinssaldo nur noch in Höhe von 30 % des für steuerliche Zwecke zu ermittelnden EBITDA (earnings before interest, taxes, depreciation and amortization) abzugsfähig, sofern eine Freigrenze von 3 Mio. € überschritten wird.

Ausblick

Gemeinsam mit unserem belgischen Partner VGD aus dem Nexia-Netzwerk beraten wir Sie gerne im Hinblick auf die Steuerreform und die sich hieraus ergebenden Konsequenzen. VGD Belgien hat dem belgischen Ministerkabinett bei der Vorbereitung der Maßnahmen im Rahmen der Steuerreform beratend zur Seite gestanden.

Benno Lange

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht

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