Rheinischer Touristikverein bekommt Ärger mit Apple

 

Der Verein Rhein-Voreifel Touristik wollte nur eine Fahrradstrecke bewerben: Diese führt mit 120 Kilometern durch sechs verschiedene Gemeinden, unter anderem durch Wachtberg, Rheinbach, Swisttal und Bornheim. Auf dieser Strecke können Radfahrer wissenswerte Informationen über den Obstanbau von der Römerzeit bis in die heutige Zeit bekommen. Damit soll die Gegend als Urlaubsgebiet bekannter gemacht werden. Um die Route zu bewerben, haben die Mitarbeiter des Vereins Rhein-Voreifel-Touristik den Radweg als Apfelroute auf der ITB Touristikmesse vorgestellt und ihr eigenes Logo als Wort-Bildmarke ins Markenregister eintragen lassen. Auf dem Logo zu sehen ist ein Pfeil, der in einer apfelartigen Rundung um den Schriftzug APFELROUTE herumführt. Rechts vom Stiel ist ein grünes Blatt zu sehen.

Apple legt Widerspruch gegen Markenanmeldung ein

Und genau mit diesem grünen Blatt hat der Großkonzern Apple ein großes Problem. Der Vorwurf: Apple findet, dass sich die beiden Logos zu ähnlich sehen und forderte mit anwaltlichem Schreiben vom rheinischen Touristikverein eine Änderung des grünen Blattes. Zudem hat Apple Widerspruch gegen die Markeneintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt eingelegt. Diese Reaktion ist nicht ungewöhnlich, da der Verein die Marke für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen hat schützen lassen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht ungewöhnlich, dass andere Markeninhaber Widerspruch gegen die Eintragung einlegen.

Der Verein Rhein-Voreifel-Touristik kann dies allerdings nicht nachvollziehen und möchte auch weiterhin das grüne Blatt im Logo beibehalten - zumal eine Änderung zu erheblichen Kosten führen würde. Immerhin hat der Verein bereits Dienstkleidung, Fahrradständer, Karten und 900 Wegweiser-Plaketten mit dem integrierten Logo der Apfelroute angefertigt. Das Projekt wird übrigens von der EU unterstützt und gefördert.

Ausblick

Der Touristikverein hat nun einen Anwalt hinzugezogen und sich markenrechtlich beraten lassen. Die Markeneintragung der Apfelroute soll eingeschränkt und das Logo nur in Verbindung mit Werbung für den Radweg genutzt werden. Mit dieser Lösung hofft der Verein nun darauf, dass Apple damit einverstanden ist und den Widerspruch zurücknimmt.

Dr. Andreas Rohde

Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht

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Markus Feinendegen

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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