Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2019 veröffentlicht (Schwerpunkt Einkommensteuer)

Kernaussage

Am 8.5.2019 hat das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2019 veröffentlicht. Das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften enthält Maßnahmen zur steuerlichen Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität, sieht weitere begünstigende und entlastende Maßnahmen und Maßnahmen zur Gestaltungsbekämpfung und Sicherung des Steueraufkommens sowie zwingend notwendige Anpassungen an das EU-Recht und an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vor. Zudem wird weiterem fachlich gebotenen Regelungsbedarf im Steuerrecht nachgekommen.

Förderung der umweltfreundlichen Mobilität

Zum wesentlichen Inhalt des Gesetzes zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität gehören:

  • eine Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge in Höhe von 50 % im Jahr der Anschaffung,
  • die Möglichkeit einer Pauschalbesteuerung von 25 % bei gleichzeitigem Verzicht auf die Minderung der als Werbungskosten abziehbaren Entfernungspauschale beim Arbeitnehmer, insbesondere bei Jobtickets,
  • die Verlängerung der Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung bei privater Nutzung eines betrieblichen Elektrofahrzeugs oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs,
  • die Verlängerung der Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung,
  • die Halbierung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Miete und Leasing von Elektrofahrzeugen.

Weitere begünstigende/entlastende Regelungen

Darüber hinaus sieht das Gesetz folgende weitere begünstigende/entlastende Maßnahmen vor:

  • Einführung eines neuen Pauschbetrags für Berufskraftfahrer von 8 € täglich,
  • Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen von 24 € auf 28 € und von 12 € auf 14 €,
  • Einkommensteuerbefreiung von Sachleistungen im Rahmen alternativer Wohnformen (z.B. „Wohnen für Hilfe“),
  • Einführung eines Bewertungsabschlags bei Mitarbeiterwohnungen zur Abmilderung von möglichen Steuerbelastungen bei niedrigen Bestandsmieten und
  • Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für E-Books.

Gestaltungsbekämpfung und Anpassung an EU-Recht

Ferner erfolgen Maßnahmen zur Gestaltungsbekämpfung und Sicherung des Steueraufkommens (u.a. Senkung der bisherigen grunderwerbsteuerlich relevanten Beteiligungsschwelle bei Share Deals von 95 % auf 90 % [vgl. dhpg Meldung vom 12.6.2019]) sowie zwingend notwendige Anpassungen an das EU-Recht und an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Dies sind insbesondere die sogenannten Quick Fixes, d.h. dringend umsetzungsbedürftige Maßnahmen im Mehrwertsteuersystem der EU (vgl. dhpg Meldung vom 19.6.2019).

Dr. Lutz Engelsing

Steuerberater

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Michael Mittmann

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