Vermögensnachfolge – wie man Unternehmen und Vermögen erfolgreich übergibt

 

Die Vermögensnachfolge zu regeln und das Erbe nach den eigenen Vorstellungen weitergeben zu können ist im Business-Bereich ein relevantes Thema: Schätzungen zufolge suchen über 25.000 Unternehmen einen Nachfolger. Schließlich möchte man nicht für das persönliche Vermächtnis vorsorgen, sondern auch die eigene Firma später in guten Händen wissen. Um eine rechtssichere Übertragung des gesamten Nachlasses zu gewährleisten, ist eine frühzeitige Regelung der Vermögensnachfolge in Kombination mit einer gut durchdachten Nachlassplanung und einer umfangreichen Beratung durch Rechtsexperten äußerst empfehlenswert. Wie man die Planung der Vermögensnachfolge als Erblasser am besten angeht und welche Faktoren hierbei bedacht werden müssen, erläutern unsere Nachfolgeexperten im Interview.

Warum ist das Thema Vermögensnachfolge so wichtig?

Klaus Altendorf: In einer von der dhpg durchgeführten Studie gaben die befragten Unternehmen an, dass die Unternehmensnachfolge neben der Digitalisierung die größte Herausforderung darstellt. Trotzdem setzen sich die wenigsten frühzeitig mit dem Thema Vermögensnachfolge auseinander bzw. schieben dieses Thema so lange wie möglich vor sich her. Dies ist allzu menschlich, allerdings vergeben Firmen- bzw. Vermögensinhaber damit die Chance, die Nachfolge ganz aktiv zu gestalten. Und zwar in der Art, wie sie sich dies vorstellen.

Wer sollte sich mit dem Thema Unternehmens- bzw. Vermögensnachfolge auseinandersetzen?

Dr. Andreas Rohde: Mit dem Begriff der „Nachfolge“ verbindet man ganz automatisch, dass die ältere Generation betroffen ist. Aber das Thema Vermögensnachfolge geht im Grunde genommen jeden von uns an. Dessen sollte man sich in jeder Lebensphase bewusst sein. Dabei muss eine einmal getroffene Regelung nicht für das ganze Leben Bestand haben. Im Gegenteil, die Vermögensnachfolge sollte von Zeit zu Zeit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Insbesondere Inhabern von Familienbetrieben empfehlen wir, die Unternehmensnachfolge frühzeitig zu regeln, denn Familie und Unternehmen sind kaum voneinander zu trennen und bedürfen eines sensiblen Planungsprozesses. Die Bedürfnisse aller Beteiligten zu berücksichtigen, erfordert hier besonderes Fingerspitzengefühl.

Welche Aspekte gilt es bei der Vermögensnachfolge noch zu beachten?

Klaus Altendorf: Zunächst einmal sollte der Status quo aufgenommen werden. Hierbei verschafft man sich einen Überblick über die jeweilige Familien- und Vermögenssituation. Dann gilt es, sich über die Wünsche und Ziele klar zu werden. Im nächsten Schritt folgt die Umsetzung der Vermögensnachfolge. Dazu gehören gegebenenfalls ein Notfallplan für das Unternehmen sowie ein Notfalltestament. Während des gesamten Prozesses können Sie sich von Experten begleiten lassen, die erb- und steuerrechtliche sowie familienrechtliche Aspekte beachten und in die Planung einfließen lassen. Zudem können die Nachfolgeexperten Sie im Abstimmungsprozess unterstützen, mögliche Fristen im Auge behalten und Schriftstücke bei Bedarf nachjustieren. Darüber hinaus schützt ein Experte davor, bei der Planung der Vermögensnachfolge einen Tunnelblick aufzusetzen. Er kann Ihnen Tipps zu einhergehenden Themen an die Hand geben. So kann es sein, dass die Übertragung des Unternehmensvermögens über eine Finanzierung abgesichert werden muss. Gegebenenfalls entscheidet man sich, das Unternehmen oder Unternehmensteile zu veräußern. Infolgedessen steht eine Bewertung an. Auch sollte bedacht werden, dass Erbfälle internationalen Charakter haben können, die entsprechende Fragestellungen mit sich bringen, beispielsweise das Ferienhaus in Frankreich oder die Firmenbeteiligung in den USA. Insbesondere im Erbfall können unterschiedliche Regelungen und Rechtssysteme verschiedener Länder greifen. Durch das Nexia-Netzwerk, dem die dhpg angehört, können wir, wenn erforderlich, in nahezu jedem Land Partner hinzuziehen.

Wann ist der beste Zeitpunkt für die Nachfolgeplanung?

Dr. Andreas Rohde: Überlegungen, wie Sie Unternehmen und Vermögen übertragen möchten, bedürfen ein wenig Zeit. Wann soll das Vermögen vererbt werden? Möchte ich Schenkungen vornehmen oder doch lieber eine Stiftung gründen? Wie bereits erwähnt, geht es bei der Vermögensnachfolge nicht ausschließlich um Vorkehrungen, die nach dem Tod getroffen werden sollten. Sie können bereits zu Lebzeiten Vermögen übertragen oder die Firma überschreiben. Ist der Grundstein zur Vermögensnachfolge gelegt, empfehlen wir, das Testament und die Planung in regelmäßigen Abständen an die aktuelle Situation anzupassen. Was Ihnen heute noch sinnvoll erscheint, kann sich in drei oder vier Jahren schon ganz anders gestalten. Die Stichworte für eine sorgfältig geplante Vermögensnachfolge sind also „frühzeitig“ und „kontinuierlich“.

Ist ein Testament im Falle einer Vermögensnachfolge immer notwendig?

Klaus Altendorf: Wer seine Vermögensnachfolge gestalten möchte, für den führt kein Weg am Testament vorbei. Insbesondere, wenn mehrere Personen und Interessen involviert sind und entsprechend viele Bedürfnisse und Vorstellungen unter einen Hut gebracht werden müssen, kann ein eindeutiges Testament Streitigkeiten oder sogar Gerichtsprozesse vermeiden. Wenn man auf ein Testament verzichtet, greift jedenfalls die gesetzliche Erbfolge, die aber eben meist nicht dem Gewollten entspricht. Wer also andere Vorstellungen hat, sorgt besser vor.

 

Zum Thema Unternehmens- und Vermögensnachfolge hat die dhpg kürzlich eine Broschüre herausgebracht, die Sie hier herunterladen können.

Klaus Altendorf

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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Dr. Andreas Rohde

Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht

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