Mehrwertsteuerreform in der EU: Ab 2020 kommen die Quick Fixes

Hintergrund

Im Oktober 2017 hatte die EU-Kommission Pläne zu einer grundlegenden Reform der Mehrwertsteuer in der EU vorgelegt. Die ersten Maßnahmen wurden schon Ende 2017 umgesetzt und betrafen insbesondere den E-Commerce ab 2019 und den Versandhandel ab 2021. Am 2.10.2018 haben sich nun die EU-Finanzminister u.a. auf Maßnahmen (Quick Fixes) geeinigt, die das derzeitige System ab 2020 verbessern sollen, bevor die eigentliche Reform mit der generellen Umstellung auf das Bestimmungslandprinzip erfolgt.

Die Quick-Fixes

- Harmonisierung und Vereinfachung von Lieferungen über Konsignationslager (call-off stock)
- Harmonisierung grenzüberschreitender innergemeinschaftlicher Reihengeschäfte
- Harmonisierung der Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen
- Prüfung der USt-IDNr. als materielle Voraussetzung der Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen

Die Einführung des viel diskutierten zertifizierten Steuerpflichtigen wurde nicht beschlossen, soll aber mit Umstellung auf das endgültige System erneut thematisiert werden.

Weitere Beschlüsse

Neben den Quick-Fixes wurde auch in folgenden Punkten Einigung erzielt:
- Zulassung des ermäßigten Steuersatzes für elektronische Publikationen, wodurch diese nun entsprechend den Printmedien behandelt werden können. Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der FInanzen soll dies zügig umgesetzt werden.
- Besonders vom Umsatzsteuerbetrug betroffene Mitgliedstaaten können für bestimmte Inlandsumsätze ein befristetes generelles Reverse-Charge Verfahren einführen.
- Verschärfung der Überwachung von Barmitteltransfers in und aus der EU.

Konsequenz

Angesichts der getroffenen Einigung ist mit der Umsetzung der Quick Fixes zu rechnen. Auch wenn hiermit z.T. Vereinfachungen einhergehen, so bedeutet dies für die Unternehmen zunächst erheblichen Anpassungsbedarf, da die Neuregelungen nicht bzw. in relevanten Teilbereichen nicht der derzeit im Inland gültigen Rechtslage entsprechen. Dieser betrifft nicht nur die Finanzbuchhaltung, die EDV, die Faktura, sondern alle betrieblichen Prozesse. So müssen z.B. der Einkauf und der Vertrieb prüfen, ob angesichts der Neuregelung der Reihengeschäfte und der Lieferungen über Konsignationslager zukünftig die Transportwege, Lieferkonditionen etc. geändert werden müssen.

Gert Klöttschen

Steuerberater

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