Kurioses: Adventskalender birgt zolltarifliche Probleme
Dass das Steuerrecht vor nichts Halt macht, zeigt auch die Adventszeit.
So musste der Bundesfinanzhof 2017 entscheiden, wie ein „für den Einzelverkauf aufgemachter Pappkarton ohne weihnachtliche Symbole mit 24 nummerierten Türchen, hinter denen sich in kleinere Pappkartons verpackte Elektronikbauteile befinden“ zolltariflich einzustufen ist und ob es hierzu des Kriteriums des „variantenreichen, freien Spiels“ bedarf; wer’s braucht.