Überprüfung Kassensysteme auf DSFinV-K Konformität

 

Bedeutung KassenSichV und DSFinV-K

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat durch die Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung – KassenSichV) die Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme definiert. Betroffen sind elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen.

Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen wurde geregelt, dass Daten, die mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst werden, ab dem 1.1.2020 (Fristverlängerung 30.9.2020, in Ausnahmefällen bis 31.3.2021) mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen sind, vgl. § 146a AO i.V.m KassenSichV. Diese Daten sind der Finanzverwaltung anlässlich einer Außenprüfung oder einer Kassen-Nachschau über eine einheitliche digitale Schnittstelle zur Verfügung zu stellen. Auch die Anforderungen an den Beleg sind in der KassenSichV definiert.

Die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) ist eine Datensatzbeschreibung für den standardisierten Datenexport aus dem elektronischen Aufbewahrungssystem (und dem Speichermedium) zur Übergabe an den mit der Kassen-Nachschau oder Außenprüfung betrauten Amtsträger der Finanzbehörde. Die DSFinV-K gibt demnach Standardtabellen und Standardformate im Bereich der Kassenbuchhaltung vor. Gemäß § 146a AO i. V. m. KassenSichV sind Geschäftsvorfälle und andere Vorgänge mittels einer TSE abzusichern. Alle hiernach abzusichernden Vorgänge sind zwingend auch in der DSFinV-K als erkennbare Vorgänge darzustellen.

Prüfung der DSFinV-K Konformität

Gerne möchten wir Ihnen Sicherheit darüber geben, dass die Bereitstellung der Standardtabellen den Anforderungen der DSFinV-K entspricht. Dazu prüfen wir anhand des Analysetools IDEA, ob sämtliche Standardtabellen und Datenformate entsprechend den Anforderungen der DSFinV-K ordnungsgemäß importiert werden können.

Anforderung DSFinV-K durch den Steuerpflichtigen

Die Erfüllung der Anforderungen der DSFinV-K sind für den Steuerpflichtigen verpflichtend.

Dazu zählt auch die Bereitstellung der Standardtabellen und Standardformate nach DSFinV-K, wie sie z.B. im Rahmen einer Kassen-Nachschau oder Außenprüfung vom Finanzamt gefordert werden. Mittels dieser Standardtabellen und Standardformate wird ein einheitlicher Import der Kassendaten in das von der Finanzverwaltung eingesetzte Auswertungstool IDEA ermöglicht. 

Die Bereitstellung dieser Daten ist Aufgabe des jeweiligen Steuerpflichtigen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine zertifizierte TSE allein, nicht die Erfüllung der Anforderungen an jene Standardtabellen- und formate sicherstellt.

Wo wir Sie darüber hinaus unterstützen können

Die dhpg gewährleistet Informationssicherheit und Datenschutz aus einer Hand. Folgende Leistungen bieten wir an:

  • Prüfung von Softwareprodukten mit Zertifizierung nach IDW PS 880,
  • Prüfung des IKS bei Dienstleistungsunternehmen mit Zertifizierung nach IDW PS 951 / ISAE 3402,
  • Management-Beratung für Informationssicherheit / IT-Grundschutz und Zertifizierung nach ISO / IEC 27001,
  • IT-Analysen und Audits (Massendatenanalysen und Berechtigungsprüfungen),
  • Umsetzung der Vorgaben zum Datenschutz (BDSG) und Zertifizierung der technischen und organisatorischen Maßnahmen,
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  • Begutachtung datenschutzrechtlicher Spezialfragen.

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