DORA – der EU Digital Operational Resilience Act

Maßnahmen zur Stärkung der Cyber-Resilienz des Finanzsystems

Cyberbedrohungen stellen ein erhebliches Risiko für das Finanzsystem dar. Durch die DORA-Verordnung wird ein ganzheitliches europäisches Regelwerk geschaffen, welche Schutzmaßnahmen zu treffen sind, um eine digitale und operationelle Widerstandsfähigkeit zu schaffen. Am 16.1.2023 ist DORA in Kraft getreten.

Ausgangspunkt

In der Finanzbranche bestanden in der Vergangenheit je nach Größe und Kritikalität schon verschiedene Anforderungen, die in diese Richtung gingen. Exemplarisch zu nennen sind die MaRisk/BAIT-Anforderungen der BaFin und die EBA Outsourcing Guidelines. Aufgrund der Bedeutung der Cyber-Security und des IT-Risikomanagements für das Finanzsystem werden die Anforderungen nun auf eine neue Stufe gehoben und die gesamte Branche in den Blick genommen – von der Bank über den Versicherungsvermittler bis hin zum IT-Dienstleister, der beispielsweise für eine Versicherung oder einen Krypto-Handelsplatz tätig ist. 

Kernelement

Das Kernelement der DORA-Verordnung ist die Schaffung einheitlicher Anforderungen für die Sicherheit der Netz- und Informationssysteme von den im Finanzsektor tätigen Unternehmen und ihren IT-Dienstleistern. Die Verordnung enthält fünf Kernbereiche: 

  • IKT-Risikomanagement, also in der Informations- und Kommunikationstechnik
  • Management von IKT-Vorfällen und Cyber-Security
  • Digital Operational Resilience Testing
  • Governance und Management von Drittparteien
  • Informationsaustausch

Teilweise existieren Erleichterungen, z.B. für Kleinstunternehmen.

Die jüngsten Cyberangriffe und die zunehmende Digitalisierung haben gezeigt, dass es „zu sicher“ nicht gibt. Insofern fordert DORA IT-Security immer auf dem aktuellen Stand der Technik und mit einem ganzheitlichen Ansatz. Dies bedeutet, dass in einem Risikomanagementsystem für IKT Risiken identifiziert, quantifiziert und mitigiert werden müssen. Weiter muss das Ganze dokumentiert, überprüft und kontinuierlich verbessert werden. Folglich sind gegebenenfalls schon bestehende Einzelelemente aus dem IT-Risikomanagement wie Verschlüsselungen und Zugangskontrollen, das Existieren eines Notfallplans (Business-Continuity-Management – BCM) und Penetrationstests ein guter Anfang, aber nicht ausreichend. DORA fordert zudem u.a. Überwachung (Anomalieerkennung) und insbesondere ein ganzheitliches IT-Risikomanagement unter Einbeziehung der IT-Dienstleister auf einem hohen Reifegrad.

Betroffene Unternehmen

Die DORA-Verordnung umfasst sämtliche Finanzunternehmen. Der Begriff „Finanzunternehmen“ ist hierbei weit gefasst: Darunter fallen u.a. Kreditinstitute, E-Geld-Institute, Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, aber auch Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie Versicherungs- und Rückversicherungsvermittler.

Umsetzungstipps

Nach dem Inkrafttreten am 16.1.2023 hat die Finanzbranche zwei Jahre Umsetzungszeit. Zu Beginn des Jahres 2024 sollen technische Regulierungsstandards zwecks Klärung von Detailfragen veröffentlicht werden. Wir empfehlen, die Zeit zu nutzen und bereits jetzt eine Gap-Analyse durchzuführen und konkrete Handlungsfelder zu ermitteln sowie schrittweise den Reifegrad des IT-Risikomanagements zu erhöhen.

Wir helfen Ihnen u.a. wie folgt:

  • Durchführung Gap-Analyse
  • Würdigung juristischer Detailfragen
  • Aufbau/Fortentwicklung IT-Risikomanagement
  • Erstellung eines Notfallplans
  • Durchführung von Penetrationstests
  • Überprüfung bzw. Anpassung der IT-Verträge mit Dienstleistern
  • Überwachung IT-Systeme (SOC as a Service
     

Markus Müller

Diplom-Wirtschaftsinformatiker, Certified Information Systems Auditor (CISA), Certified Data Privacy Solutions Engineer (CDPSE)

Zum Profil von Markus Müller

Fabrice Voigt

IT-Prüfer/Berater, Certified Information Systems Auditor (CISA), Certified Data Privacy Solutions Engineer (CDPSE), ISO 27001-Certified Inform. Security Auditor

Zum Profil von Fabrice Voigt

Dr. Christian Lenz

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Zum Profil von Dr. Christian Lenz

René Manz

IT-Prüfer und Berater

Zum Profil von René Manz

Kontakt

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Mail Kontaktformular Telefon +49 228 81000 0 Newsletter Newsletter
YouTube Video laden
Permalink