D&O-Versicherung – Schutz, wenn es drauf ankommt?!

 

Mit dem Auslaufen der Corona-Hilfen (inkl. Kurzarbeit) zum Jahresende, den extrem steigenden Energiekosten sowie den Lieferengpässen bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen müssen Geschäftsleiter von Unternehmen sich Gedanken machen, ob sie persönlich ausreichend versichert sind, wenn die von ihnen geleiteten Unternehmen eine Insolvenz nicht vermeiden können.

Entwicklung der Geschäftsführerhaftung

Die Geschäftsführerhaftung steht seit mehreren Jahren vermehrt im Fokus der Insolvenzverwalter im Falle einer Unternehmensinsolvenz. So wird von den Insolvenzgerichten sowie allen weiteren Beteiligten in einem Insolvenzverfahren erwartet, dass der Insolvenzverwalter Aussagen zu möglichen Organhaftungsansprüchen gegenüber den Geschäftsleitern vornimmt. Darüber hinaus kann die Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegenüber den Geschäftsleitern auch zu einer erheblichen Massemehrung als Basis für die Vergütung des Insolvenzverwalters beitragen. Letzteres gilt umso mehr, wenn ein möglicher und hoher Deckungsanspruch gegenüber einer D&O-Versicherung in Betracht kommt. 

Notwendigkeit eines ausreichenden Versicherungsschutzes

Sofern nicht alles wie gewohnt gutgeht und es zu einer Unternehmensinsolvenz kommt, können die Geschäftsleiter und Aufsichtsorgane häufig nur eine (teilweise) wirtschaftlich existenzbedrohende persönliche Inanspruchnahme vermeiden, wenn sie über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Hierbei wird oft außer Acht gelassen, dass nicht nur eine Schadensregulierung im Versicherungsfall wichtig ist, sondern auch eine sachgerechte, allerdings regelmäßig sehr kostenintensive, Abwehrverteidigung auf Augenhöhe mit dem Insolvenzverwalter erforderlich ist.

Was Sie als Geschäftsführer beim Abschluss bzw. einer Aktualisierung einer D&O-Versicherung beachten sollten, haben wir in der Checkliste D&O-Versicherung zusammengefasst.

Erhaltung des Versicherungsschutzes

Insbesondere bei einer Inanspruchnahme des Geschäftsleiters durch einen Insolvenzverwalter sind versicherungsrechtliche Obliegenheitspflichten und Besonderheiten zu beachten. In dieser für den Geschäftsführer häufig wirtschaftlich existenzbedrohenden Ausnahmesituation ist es erforderlich, einen erfahrenen Rechtsanwalt an der Hand zu haben. 

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen hierzu haben. 

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Christian Senger

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

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Dr. Mariele Dederichs

Rechtsanwältin

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