Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht Anwendungsschreiben zur Forschungszulage

Hintergrund

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz) vom 14.12.2019 wurde eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung („FuE“) in Form einer Forschungszulage eingeführt. Das Gesetz ist am 1.1.2020 in Kraft getreten. Über das Gesetzgebungsverfahren hatten wir an dieser Stelle bereits berichtet. Der Förderhöchstbetrag wurde zwischenzeitlich erhöht. Für nach dem 30.6.2020 und vor dem 1.7.2026 entstandene förderfähige Aufwendungen beträgt die Bemessungsgrundlage maximal 4 Mio. €. Die Forschungszulage beträgt 25 % der förderfähigen Aufwendungen und somit maximal 1 Mio. €.

Anwendungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen

In dem über 70 Seiten umfassenden Anwendungsschreiben nimmt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) unter anderem Stellung zu den materiell-rechtlichen Anforderungen des Forschungszulagengesetzes, wie etwa der Anspruchsberechtigung, begünstigten FuE-Vorhaben, der Ermittlung der förderfähigen Aufwendungen sowie der Bemessungsgrundlage.

Ausführlich geht das BMF z.B. auf die Abgrenzung der FuE-Vorhaben ein (eigenbetriebliche FuE, Auftragsforschung und Kooperationsvorhaben) und nimmt dabei auch Stellung zu FuE-Vorhaben innerhalb von verbundenen Unternehmen.

Darüber hinaus enthält das BMF-Schreiben auch umfangreiche Hinweise zur verfahrensrechtlichen Umsetzung des Gesetzes, so z.B. zur Antragstellung, zum Bescheinigungs- und Festsetzungsverfahren der Forschungszulage sowie zum Feststellungsverfahren der förderfähigen Aufwendungen.

Zudem enthält das Schreiben auch Hinweise zu der ertragsteuerlichen Behandlung der Forschungszulage. Die Forschungszulage wird auf die festgesetzte Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet. In der Steuerbilanz von Körperschaften ist die Anrechnung dementsprechend durch eine Minderung der Körperschaftsteuerrückstellung bzw. Aktivierung einer Forderung abzubilden.

Mit dem BMF-Schreiben wurde zugleich das Muster einer Stundenaufzeichnung veröffentlicht, um die auf das jeweilige FuE-Vorhaben entfallenden, begünstigten Arbeitsstunden zu ermitteln. Ebenfalls wurde auf der Internetseite des BMF eine FAQ zur Forschungszulage veröffentlicht.

Konsequenz

Die ausführliche Stellungnahme, die weiter aktualisierten FAQ und Muster sind ausdrücklich zu begrüßen und beseitigen einige Rechtsunsicherheiten, die bei der Antragstellung der Forschungszulage bislang aufgetreten sind.

Benno Lange

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht

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Oliver Lohmar, LL.M.

Steuerberater

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