Was wissen Google, Facebook und Amazon über uns?

Interview: Dr. Christian Lenz

Google, Facebook und WhatsApp sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Auch die Nutzung von Amazon bietet viel Komfort und Annehmlichkeiten. Im Zuge der kürzlich in Kraft getretenen EU-Datenschutz-Grundverordnung, kurz EU-DSGVO, rückt das Thema Datenschutz und -speicherung einmal mehr in den Fokus der Diskussionen. So sehr uns Google und Co. das Leben auch erleichtern, nicht jeder möchte alles über sich preisgeben und der Gedanke daran, dass Konzerne eine Vielzahl an Daten über uns sammeln, mag für den einen oder anderen befremdlich sein. Im Interview erläutert unser Datenschutzexperte Dr. Christian Lenz, was die Internet-Giganten über uns wissen und wie man sich schützen kann.

Welche Daten werden eigentlich von Google, Facebook und Co. gespeichert?

Im Grundsatz sind das alle Daten, die Sie bei der Anmeldung auf den einschlägigen Plattformen zur Verfügung stellen. Das sind in der Regel der Name, das Geburtsdatum, die E-Mail-Adresse, die IP-Adresse, oftmals auch die Telefon- oder Handynummer. Lassen Sie sich etwas über Amazon schicken, ist selbstverständlich auch Ihre Anschrift hinterlegt. Durch die Nutzung der verschiedenen Plattformen kommen dann weitere Inhalte wie Fotos, berufliche Stationen oder Produkte, die Ihnen gefallen oder nach denen Sie gesucht haben, hinzu. Interessant – gerade für die Werbezwecke der Online-Giganten – sind jedoch weitere In-formationen wie beispielsweise Schlagwörter in Suchanfragen, Daten aus dem Handy-Adressbuch – hierdurch bedingt auch die Verknüpfung zu anderen Personen – und Standortabfragen. Hieraus leiten Unternehmen Interessen und Bedürfnisse ab und kategorisieren danach die Nutzer für ihre Vermarktungszwecke.

Und was passiert mit diesen gespeicherten Daten?

Sie werden ganz einfach weiterverwertet. Sicherlich kennen Sie beispielsweise auch folgendes Phänomen: Sie schauen sich online eine Waschmaschine an und anschließend verfolgt Sie diese eine ganze Weile als Anzeige auf diversen Websites, auf denen Sie in nächster Zeit unterwegs sind. Ihr offensichtliches Interesse an einem neuen Haushaltsgerät  wurde von Google registriert und als Grundlage für passgenaue Werbung an Anzeigenpartner weitergeleitet.

Kann man einsehen, welche Daten über mich  gespeichert werden?

Das ist durchaus möglich, wenn auch nicht immer ganz einfach. Facebook bietet seinen Nutzern die Möglichkeit, ihr persönliches Archiv herunterzuladen, in dem alle Profildaten sowie Fotos, Videos und alle jemals geführten Chats einzusehen sind. Auch alle Seiten, die der Nutzer mit „Gefällt mir“ markiert hat, sind hier aufgelistet. Brisant ist, dass durch die Nutzung des Facebook Messenger auch jeder Kontakt aus dem Handy-Adressbuch inklusive der persönlichen Daten erfasst wird. Bis hin zu der Frage, über welches Gerät und an welchem Ort sich der Nutzer eingeloggt hat. Auch WhatsApp liest das Adressbuch des Smartphones aus. Schließlich findet man unter der Rubrik „Werbethemen“  Schlagwörter, die basierend auf dem Nutzerverhalten erfasst und zu Werbezwecken an Anzeigenkunden weitergeleitet werden. Auch bei Google gibt es diese Möglichkeit der Dateneinsicht über das Google-Dashboard. Bei Amazon gestaltet sich die Ermittlung der gespeicherten Nutzerdaten etwas schwieriger. Zwar kann man sich hier noch einmal komprimiert anzeigen lassen, welche Informationen man wissentlich etwa bei der Anmeldung oder bei einer Bestellung preisgegeben hat. Um aber Einsicht in die Daten zu erhalten, bedarf es eines schriftlichen Antrags.

Wie kann man seine privaten Daten vor Google, Facebook und Amazon schützen?

Der einzelne Bürger kann sich durchaus schützen: Beispielsweise können Sie konsequent andere Suchmaschinen nutzen, um Ihre Identität geheim zu halten. Sie können aber auch bei Google einen privaten Modus wählen. Hier sichert das Unternehmen zu, die Suchanfrage nicht zu speichern.Eindeutige Rückschlüsse auf eine Person lassen sich über Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Handynummer ziehen. Geben Sie diese Daten irgendwo an, sind Sie als Person leicht zu identifizieren. Wenn es Ihnen möglich ist, registrieren Sie sich bei Anmeldungen auf Plattformen mit fiktiven Daten und vermeiden Sie, wenn  möglich, die Verknüpfung von Plattformen. Denn: Loggen Sie sich über Google oder Facebook bei anderen Plattformen ein, werden Ihre Daten sofort weitergeleitet. Das gilt auch, wenn Sie auf einer Website auf den „Gefällt mir“-Button drücken. Zudem genügt es schon, parallel zum Besuch einer Website bei Google oder Facebook angemeldet zu sein, um Ihr dortiges Datenarchiv zu füttern.

Wie wirkt sich die neue EU-DSGVO auf die Daten-speicherung der Internet-Giganten aus?

Bereits Anfang 2018 hatte Facebook angekündigt, seine Datenschutzeinstellungen zu überarbeiten. Mitte April wurden E-Mails an alle 2,2 Milliarden Nutzer verschickt, in denen sie gezielt über die Datenschutzrichtlinien informiert und gleichzeitig aufgefordert wurden, die eigenen Einstellungen zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Auf diese Weise ist Facebook den Transparenzvorgaben der EU-DSGVO nachgekommen. Darüber hinaus sind alle Unternehmen dazu verpflichtet, exakt zu dokumentieren, was mit den  Nutzerdaten passiert und wer Zugriff hierauf hat. Grundsätzlich stärkt die neu eingeführte EU-DSGVO die Rechte der Nutzer: Sie können beispielsweise Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten verlangen, ihr Löschungsrecht ausüben oder die gespeicherten Daten zu einem anderen sozialen Netzwerk mitnehmen. Natürlich kann auch die Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen werden. Die Konzerne sind dann aufgefordert, alle personenbezogenen Daten rückstandslos zu löschen. Auch Google-Einträge können auf diese Weise entfernt werden.

Vielen Dank.

Dr. Christian Lenz

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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