Facebook-Datenskandal und die EU-DSGVO

 

Die Geschichte liest sich wie ein Roman des bekannten Autors George Orwell: Die Datenanalysefirma Cambridge Analytica soll durch illegale Speichermethoden Daten von 50 Millionen Facebook Nutzern ohne deren Zustimmung verarbeitet haben. Facebook und Cambridge Analytica weisen sich nun gegenseitig die Schuld an der Affäre zu. Der CEO der Firma wurde suspendiert und Mark Zuckerberg schon von mehreren Parlamenten vorgeladen.Bereits nach altem Datenschutzrecht war das Handeln der Verantwortlichen hier völlig unzulässig. Nun stehen wir in Europa an der Schwelle zu einem neuen Datenschutzrecht. Mit dem Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 gilt ein EU-weites vereinheitlichtes Datenschutzrecht. Es schreibt vor, dass Verantwortliche für Datenverarbeitung für einen umfassenden Schutz der Rechte des Betroffenen zu sorgen haben. Die DSGVO sieht zukünftig für solche Fälle im Art. 83 DSGVO empfindliche Strafen vor: Bei „normalen“ Verstößen können bis zu 10.000.000 Euro oder im Falle eines Unternehmens 2% des weltweiten Jahresumsatzes als Strafe verhängt werden. Bei „schweren“ Verstößen sogar 20.000.000 Euro bzw. 4 % des weltweiten Jahresumsatzes. Daten sind heutzutage ein weltweiter und lukrativer Markt. Ein vollständig sicherer Umgang mit Daten kann nicht garantiert werden. So sehr die sozialen Medien unser Leben auch prägen, so umsichtiger sollte man mit seinen personenbezogenen Daten umgehen. Denn trotz massiver Strafen wird es wohl auch zukünftig Nachrichten dieser Art geben.

Dr. Christian Lenz

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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