Mehr als gute Betreuung
Die Pflegebranche stellt spezifische Anforderungen. Sie umfassen sowohl besonderes Know-how im betriebswirtschaftlichen Bereich als auch Spezialkompetenzen in den Bereichen Leistungsrecht (SGB XI) und den Heimgesetzen des Bundes und der Länder.
Der Pflegesektor ist einem ständigen Wandel unterworfen. Der Bundestag hat im Juni 2012 das Pflege-Neuausrichtungsgesetz beschlossen. Die Änderungen gelten ab 2013. Die meisten Bundesländer haben neue Heimgesetze in Kraft gesetzt. Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) regelt als Nachfolge des Heimgesetzes abschließend das Vertragsrecht für Betreuungseinrichtungen.
Wir unterstützen Sie bei Ihren Aufgaben multidisziplinär: steuerlich, betriebswirtschaftlich, rechtlich und konzeptionell. Wir beraten gemeinnützige und gewerbliche Betreiber. Zu unserem Leistungsspektrum gehören:
- Sämtliche Standardleistungen aus den Bereichen Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärung
- Pflegesatzverhandlungen
- Finanzierungsverhandlungen
- Kostenrechnung
- Einrichtungsrecht
- Konzeptberatung
- Umstrukturierung
- Unternehmenskäufe/-verkäufe im Bereich der Pflegebranche
- Unternehmensnachfolge in der Pflegebranche
Ihre persönlichen Ansprechpartner
Stefan Knobloch
WP/StB
+49 (0) 2251.7009.0
Frank Dickmann
RA
+49 (0) 2251.7009.0
Veranstaltungen
In regelmäßigen Veranstaltungen informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen.
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Publikationen
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